Die Schülerbibliothek der Willy-Brandt-Gesamtschule gibt es seit 1997. Seit dem Schuljahr 2004/2005 befindet sie sich in einem neuen Raum. Die Besucher erwarten sehr gemütliche eingerichtete Räumlichkeiten (bequeme Sessel, eine Couch, Bänke, Stühle, Tische, Teppiche, ein Dutzend Kissen, Leselampen…)!
Welche Bücher befinden sich in der Bücherei?
Wo befindet sich die Schülerbibliothek?
Sie befindet sich im Gebäude B, Raum 51/52 (im Kellergeschoss).
Wann ist die Schülerbibliothek geöffnet?
Die Schülerbücherei ist zur Zeit zweimal in der Woche geöffnet: Jeden Montag und Donnerstag in den Mittagspausen.
Darüber hinaus wurde das Angebot der Schülerbücherei durch den Leseclub erweitert (Informationen zum Leseclub).
Benutzerordnung und Ausleihe
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt persönlich mit der schriftlichen Einwilligung der Eltern. Die Benutzerin / der Benutzer erkennt die Benutzerordnung und die Regelungen zur Ausleihe eines Buches bei der Anmeldung an. Die / der SchülerIn erhält einen Bibliotheksausweis, der nicht übertragbar ist (Passfoto ist notwendig).
Für die Ausstellung eines Ersatzausweises (bei Verlust) wird ein Betrag von 2,50 € erhoben.
Der Ausweis ist zurückzugeben, wenn es von der Bücherei verlangt wird (z.B. bei Missachtung der Benutzerregelungen).
Für die Benutzung der Bücherei wird lediglich jährlich ein Betrag von 1,- € erhoben.
2. Ausleihen von Büchern
Gegen Vorlage des Ausweises werden maximal drei Bücher bis zu drei Wochen ausgeliehen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt und die Anzahl der zu entleihenden Bücher begrenzt werden. Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag verlängert werden. Dies ist nur möglich, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
Entliehene Bücher dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden. Die Schülerbücherei ist berechtigt, entliehene Bücher jederzeit zurück zu fordern.
3. Behandlung der entliehenen Bücher, Haftung
Die / der BenutzerIn ist verpflichtet, die entliehenen Bücher sorgfältig zu behandeln und sie vor Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
Der Verlust eines Buches ist sofort zu melden.
Für Beschädigung oder Verlust ist die / der SchülerIn schadensersatzpflichtig.
4. Überschreiten der Leihfrist
Für jedes entliehene Buch sind bei Überschreiten der Leihfrist pro Woche 0,25 € zu zahlen.
Außerdem gilt die eigene Hausordnung der Bibliothek!
Hausordnung der Bücherei
Um eine reibungslose Benutzung zu gewährleisten, sind folgende Regeln zu beachten:
- Die Aufsicht in der Bibliothek übt das Hausrecht aus, ihr ist unbedingt Folge zu leisten.
- Das Mitbringen und Verzehren von Speisen und Getränken sind untersagt. Das Kaugummikauen in der Bücherei ist nicht gestattet.
- Mutwilliges Zerstören der Bücher oder der Einrichtung und Missachtung der Hausordnung können zum Ausschluss der Schülerbibliothek führen.
- Die Bibliothek ist ein Ort der Ruhe und Besinnlichkeit. Toben lautes Reden etc. sind hier nicht erwünscht.